Des Weiteren macht die KESB in diesem Zusammenhang zu Recht geltend, erfahrungsgemäss stellten Loyalitätskonflikte nur einen Aspekt dar, da Kontaktverweigerungen auf Seiten des Jugendlichen diverse Gründe haben könnten: Vermeidungsverhalten, Kontaktverweigerung als forcierter Schritt zur Ablösung von einem Elternteil, übermässiger Druck des umgangsberechtigten Elternteils auf den Jugendlichen, Solidarisierung mit der Hauptbezugsperson usw. (vgl. Vernehmlassung der KESB vom 15. Juli 2020).