Das Vorhandensein eines Loyalitätskonflikts begründet die Beiständin im Wesentlichen mit der engen Beziehung von E.________ zu seiner – ihrem Ex-Partner kritisch gegenüberstehenden – Mutter. Allerdings macht die Beiständin nicht geltend, dass sich die Kindsmutter gegenüber E.________ schlecht geäussert habe bzw. äussere. Auch der Mediator RA J.________ verneint, klare Indizien gefunden zu haben, die darauf hindeuten könnten, dass die Kindsmutter E.________ aktiv negativ "bearbeitet" habe (vgl. sein Schreiben vom 19. Mai 2017 S. 2). Die nähere Betrachtung der Begründung der Beiständin verdeutlicht, dass sie allgemein und nicht auf den konkreten Einzelfall bezogen argumentiert: