und seinem Vater. Abschliessend enthält der Abklärungsbericht eine Empfehlung, womit er sich entgegen der anderslautenden Rüge des Beschwerdeführers mit dem erteilten Auftrag auseinandersetzt (vgl. dazu S. 6 des Abklärungsberichts und Schreiben der KESB vom 7. März 2019; KESB-act. 1.133). Soweit der Beschwerdeführer rügt, dass der Abklärungsbericht mit keinem Wort den von der Beiständin angesprochenen Loyalitätskonflikt von E.________ erwähne, ist diese Rüge aktenwidrig. Beispielsweise geht der Bericht auf Seite 13 auf diese Thematik ein.