Falls er an seinem Antrag um Bestellung einer Vertretung im Sinne von Art. 314abis ZGB indessen festhalten wolle, würde das Gericht eine formelle und anfechtbare Verfügung erlassen. Am Urteil F 2020 23 16 4. September 2020 verzichtete er diesen Antrag, sodass sich Weiterungen dazu erübrigen.