Die Scheidungsforschung macht deutlich, dass gerichtlich verordnete Besuche, über die das Kind nicht mitbestimmen kann, auf Dauer negative Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Kind und Vater haben, und dass in den meisten Fällen eine Parteinahme für die Mutter gegen den Vater vom Kind selbst spätestens in der mittleren Adoleszenz aufgegeben wird. Unter Kindeswohlgesichtspunkten sind deshalb unter Fachleuten der Kinderpsychologie und -psychiatrie bei völliger, länger anhaltender Kontaktverweigerung durch das Kind auch so genannte "Erinnerungskontakte", bei denen sich das Kind/der Jugendliche und der umgangsberechtigte Elternteil z.B. viermal jährlich bei einer