314abis ZGB für das Gericht bringen könnte. Aus diesem Grund erachte das Verwaltungsgericht die Bestellung einer solchen als nicht notwendig. Der Einfachheit halber teile das Gericht seine Ansicht im vorliegenden Brief mit und verzichte derzeit auf eine formelle Behandlung seines Gesuchs. Sollte er an seinem Antrag um Bestellung einer Vertretung im Sinne von Art. 314abis ZGB indessen festhalten wollen, werde er aufgefordert, dies bis 7. September 2020 mitzuteilen. Diesfalls würde das Gericht eine formelle und anfechtbare Verfügung erlassen. H. Am 4. September 2020 teilte E.________ dem Gericht mit, er poche nicht auf sein Recht, wenn er ohne Anwalt zu seinem Recht komme.