G. Mit Schreiben vom 6. August 2020 nahm das Verwaltungsgericht Bezug auf die Eingabe von E.________ vom 19. Juli 2020, worin er die Gewährung einer unentgeltlichen Rechtsbeiständin in der Person von L.________, beantragt hatte. Das Gericht führte aus, angesichts seiner Minderjährigkeit gehe es davon aus, dass er eine Kindervertretung im Urteil F 2020 23 9