E. E.________ führte in seiner Eingabe vom 19. Juli 2020 aus, der Beschwerdeführer stelle falsche Behauptungen auf. Es treffe nicht zu, dass er sich in einem Loyalitätskonflikt befinde. Sein Vater habe ihn sehr enttäuscht und respektiere nicht, dass er in Ruhe gelassen werden wolle. Er beantrage die Gewährung einer unentgeltlichen Rechtsbeiständin in der Person von lic. iur. L.________. Er brauche keine Beistandsperson, die ihm bei der Kontaktaufnahme zu seinem Vater helfe. Dafür sei er alt genug. F. Mit Eingabe vom 14. Juli 2020 beantragte die Kindsmutter die Abweisung der Beschwerde.