Weiter habe die Beiständin deutlich gemacht, dass sie für die Durchsetzung des Besuchsrechts auf therapeutische Hilfe für E.________ angewiesen sei. Mit dem Erhalt der Beistandschaft werde sichergestellt, dass sich eine neutrale Person für die Bedürfnisse von E.________ und für dessen Unterstützung einsetze und das Handeln der Kindsmutter kritisch in Frage stelle. Nur so werde es möglich sein, dass E.________ sich gesund und emotional ausgeglichen entwickeln könne. Urteil F 2020 23 8 C. Mit Eingabe vom 18. Juni 2020 verzichtete die Beiständin D.________ auf die Einreichung einer Vernehmlassung.