Leistungen von E.________ ergebe. Des Weiteren bestätige das Arztzeugnis von Dr. med. K.________ vom 19. Juni 2020, dass E.________ gesund und altersentsprechend entwickelt sei. Hinweise auf die Notwendigkeit einer therapeutischen Begleitung für E.________ würden sich nicht finden. Da E.________ aktuell 13½ Jahre alt sei, müsse auf seinen Willen und auf von ihm geäusserte Wünsche zwingend Rücksicht genommen werden. Es sei einfach seine Entscheidung, dass er keinen Kontakt zu seinem Vater wolle. Er habe gegenüber der KESB ausgeführt, da er über die Adresse und Telefonnummer seines Vaters verfüge, könne er den Kontakt aufnehmen, wenn er dies möchte.