Urteil F 2020 23 6 k) Am 28. Februar 2018 beantragte die Beiständin D.________ bei der KESB die Anordnung einer psychologischen Therapie für E.________ zur Resilienzförderung im Umgang mit der Besuchsrechtssituation und Unterstützung beim Aufbau einer Beziehung zum Vater. Ausserdem beantragte die Beiständin den Erlass einer Weisung an die Kindsmutter, mindestens einmal monatlich Therapiesitzungen zwischen E.________ und der entsprechenden Fachperson abzumachen und dafür zu sorgen, dass die Termine eingehalten würden.