_ liess unter anderem beantragen, der Kindsmutter sei unter Androhung der Ungehorsamsstrafe nach Art. 292 StGB die Weisung zu erteilen, die von der Beiständin festgelegten Besuchsrechtstermine zu ermöglichen bzw. zu dulden bzw. alles zu unterlassen, was diesen Kontakt be- oder verhindere. Mit Beschwerde vom 29. April 2013 liess A.________ beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug im Wesentlichen beantragen, die KESB sei anzuweisen, über seine Anträge Urteil F 2020 23 4