Gegen diesen Beschluss erhob die Kindsmutter am 26. Mai 2011 Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Zug und beantragte die Beschränkung des Besuchsrechts auf einen Besuch pro Monat, die Übertragung zusätzlicher Aufgaben bzw. Befugnisse an die Beiständin sowie die vorsorgliche Sistierung des Besuchsrechts bis zum Vorliegen eines "positiven psychologischen Gutachtens". Mit Beschluss vom 31. Januar 2012 (KESBact. 1.17) wies der Regierungsrat die Beschwerde der Kindsmutter ab und verpflichtete die Kindseltern zur Teilnahme an einer Elternberatung (Kinder und Eltern in Trennung) am Marie Meierhofer Institut (MMI) in Zürich.