Am 14. April 2009 unterzeichneten die Kindseltern einen Unterhaltsvertrag, welcher vom Gemeinderat F.________ am 28. April 2009 genehmigt wurde (KESB-act. 2.1). Eine Vereinbarung über den persönlichen Verkehr wurde nicht getroffen, da die Eltern damals im gleichen Haushalt lebten. Nach ihrer Trennung im Frühjahr 2010 konnten sie sich diesbezüglich nicht mehr einigen.