Kindesschutzrecht (Beistandschaft) F 2020 23 2 A. a) E.________, geb. 2006, ist der Sohn der nicht miteinander verheirateten und getrennt lebenden C.________ (nachfolgend: Kindsmutter) und A.________ (nachfolgend: Kindsvater). E.________ steht unter der elterlichen Sorge und Obhut seiner Mutter.