5.3 Klinikärztin D.________ erachtet eine weitergehende stationäre Behandlung und Betreuung für mindestens acht Wochen als notwendig. Momentan sei eine medikamentöse Behandlung vorgesehen, wobei eine EKG-Veränderung bestanden habe, die zu bedrohlichen Herz-Rhythmus-Störungen führen könne und aktuell kardiologisch mit sedierenden Medikamenten behandelt werde. Der Beschwerdeführer bekomme auch die entsprechenden somatischen Medikamente. Hinzu kämen Aktivierung und Eingliederung in die Station und regelmässige Pflege. Falls der Beschwerdeführer sofort entlassen würde, sei damit zu rechnen, dass es über kurz oder lang zu einer Selbstgefährdung käme;