eine neue Unterkunft ist - soweit bekannt - bisher noch nicht gefunden worden. Die Tochter scheint sich sehr um den Vater zu sorgen, ist aber nicht bereit, sich stärker zu involvieren, da sie dies überfordern würde. Über die finanziellen Verhältnisse ist nichts Näheres bekannt. Der Beschwerdeführer ist offenbar in Behandlung bei einem Hausarzt und bis vor kurzem kam die Spitex täglich zwei Mal bei ihm vorbei. Mit dem Entscheid der Urteil F 2020 21 10