4.2.3 In Berücksichtigung der Vorgeschichte und auch der ärztlichen Angaben liegt beim Beschwerdeführer eine Fremdgefährdung insofern vor, als er seit Klinikeintritt mit gepackter Tasche auf einen Austritt gedrängt und sich dabei sehr aggressiv verhalten hat. Sowohl im Klinikrahmen wie auch im Falle einer baldigen Entlassung ist mit fremdaggressiven Vorfällen zu rechnen, wenn er seinen Willen nicht bekommt und man ihn aufzuhalten versucht. Auch die Belastung für seine Umgebung - wie etwa die Tochter, Spitex-Mitarbeiter oder Mitbewohner - ist wegen seines aggressiven Verhaltens als schwerwiegend und unmittelbar drohend zu qualifizieren.