4.2.2 Doktor F.________ führte aus, dass die Fremdgefährdung situativ einzuschätzen sei. Gegen Ende des Untersuchungsgesprächs habe der Beschwerdeführer ultimativ und im Befehlston gesagt, dass er nun nach J.________ seine Frau besuchen gehen müsse und falls diese nicht wolle, suche er eine andere. Der Beschwerdeführer habe aktiv nach draussen gedrängt, habe dann aber gehindert werden können, den Raum zu verlassen. Die Tochter habe offenbar realisiert, dass ihr Vater schon sehr abgebaut habe, und mache sich deswegen viele Sorgen. Beiständin habe die Tochter nicht werden wollen, da sie dies überfordert hätte.