4.2.1 Nach Schilderung von Klinikärztin D.________ besteht im Klinikrahmen teilweise eine akute Fremdgefährdung, da der Beschwerdeführer verbal aggressiv, aber eben auch körperlich aufbauend bedrohlich sei. Er dränge sehr nach draussen und wolle die Klinik umgehend verlassen. Zu Verletzungen sei es jedoch bisher nicht gekommen. Auch im Falle einer Entlassung könnte er fremdaggressiv werden, wenn man ihn aufhalten wolle. Die Tochter habe sich offenbar recht gut abgrenzen können; wenn sie allerdings involviert würde, wäre es eine sehr hohe Belastung für sie.