4.1.2 Der gerichtliche Gutachter Dr. F.________ führte aus, dass keine Hinweise auf eine Suizidalität oder auch nur suizidale Absichten vorhanden seien. Im Falle einer baldigen Entlassung sei die Selbstgefährdung sicherlich aufgrund der Nichteinnahme der korrekten Insulin-Therapie sehr schnell gegeben. Auch mit einer erheblichen und unmittelbar drohenden Verwahrlosung sei in diesem Fall zu rechnen.