3.4 Der gerichtliche Gutachter Dr. F.________ führte aus, dass beim Beschwerdeführer - wie von der Klinik angegeben - eine nicht weiter differenzierbare demenzielle Entwicklung vorliege, wobei die akuten psychotischen Elemente möglicherweise im Rahmen dieser Entwicklung aufträten. Darüber hinaus bestünden ein ausgeprägtes metabolisches Syndrom mit einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus und eine Hypothyreose, die ebenfalls medikamentös behandelt werde. Allfällige Folgen übermässigen Alkoholkonsums seien nicht erhebbar gewesen.