_strasse in H.________ offensichtlich zunehmend überfordert war und er diese Wohnung ohnehin per 30. Juni 2020 gekündigt hatte, sah sich die KESB - nach mehreren Gefährdungsmeldungen - veranlasst, eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung gestützt auf Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB zu errichten und I.________ vom Mandatszentrum Zug als Beistand einzusetzen. Nachdem eine Unterbringung in einem Altersheim organisiert worden war, verliess der Beschwerdeführer, der damit nicht einverstanden war, am 27. Mai 2020 sein Heim mit unbekanntem Ziel, worauf er von seiner Tochter als vermisst gemeldet wurde.