C. Auf den 12. Juni 2020 war eine Anhörung des Beschwerdeführers durch die fürsorgerechtliche Kammer des Verwaltungsgerichts angesetzt, an welcher der Beschwerdeführer jedoch nicht teilnehmen wollte. An der in seiner Abwesenheit durchgeführten Verhandlung nahmen seitens der Klinik Oberärztin med. pract. D.________ und Pflegefachmann E.________ sowie als gerichtlicher Gutachter Dr. med. F.________ teil, der sein Gutachten mündlich erstattete. Die Verhandlung wurde anschliessend zur Beratung unterbrochen und danach wurde der Urteilsspruch mündlich eröffnet. Das Verwaltungsgericht erwägt: