Vor einer Entlassung sollte daher die gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers abgeklärt werden und zwar insbesondere bezüglich der demenziellen Entwicklung und auch bezüglich der Herzproblematik mit dem Vorhofflimmern. Einzustellen wäre auch eine adäquate Medikation und die Nachbetreuung müsste sorgfältig vorbereitet und in die Wege geleitet sein, so auch bezüglich einer passenden Institution. Derzeit ist eine stationäre Betreuung und Behandlung notwendig. Eine weitere Zurückbehaltung in der Klinik für einige wenige Wochen erscheint angesichts des Gefährdungspotentials als verhältnismässig, wenn man die Folgen einer sofortigen Entlassung im aktuellen Zustand bedenkt.