ob dies realistisch sei, sei ihm nicht bekannt. Im Falle einer sofortigen Entlassung würde der Beschwerdeführer wohl nach Hause gehen, sich rasch zurückziehen und in den Zustand zurückfallen, wie er in der gerontologischen Abklärung beschrieben worden sei. Er wäre überfordert mit der Haushaltsführung, der Selbstversorgung, der Tagesgestaltung und der Besorgung seiner Angelegenheiten. In einem ambulanten Set- Urteil F 2020 19 11 ting würde auch die Zusammenarbeit mit seiner Beiständin wahrscheinlich nicht funktionieren. Es würde mutmasslich nicht lange - bestenfalls ein paar Wochen - dauern, bis er wieder eingeliefert würde.