5.4 Für Gutachter Dr. F.________ ist die Notwendigkeit einer weiteren stationären Betreuung und Behandlung klar gegeben; dabei sei mit einer Aufenthaltsdauer von sechs bis acht Wochen zu rechnen. Der Beschwerdeführer sei derzeit ein Abklärungspatient. Die Diagnose müsse noch bestätigt werden, es müssten Verlaufsuntersuchungen durchgeführt werden, man müsse die Herzsituation klären und allenfalls behandeln; dies alles gehe bei ihm nur stationär, denn er sei nicht in der Lage, die nötigen Stellen selber anzugehen und zu koordinieren.