4.2.1 Nach Ansicht von Klinikärztin D.________ besteht im Klinikrahmen aktuell keine akute Fremdgefährdung. Allerdings sei der Beschwerdeführer verbal aggressiv geworden, wenn er sich bedroht gefühlt habe; hier in der Klinik habe dies professionell aufgefangen werden können. Ob es ausserhalb der Klinik zu Handgreiflichkeiten kommen würde, könne sie nicht sagen. Sie selber habe noch keinen Kontakt zu Ehefrau und Tochter gehabt; die Belastung für beide sei im Falle einer baldigen Entlassung aber nicht tragbar.