_ vom 9. Februar 2020 entnehmen, wo der Gutachter beim Besuch in der chaotisch anmutenden Wohnung an der ____strasse seit Monaten abgelaufene Nahrungsmittel im Kühlschrank, Aktenberge und teils ungeöffnete Post vorgefunden hat. Nach den Ausführungen von Dr. H.________ ist der Beschwerdeführer unter anderem mit administrativen Aufgaben völlig überfordert und auch nicht in der Lage, adäquat einzukaufen, eine Mahlzeit zuzubereiten oder weitere Arbeiten im Haushalt zu besorgen. Die Selbstgefährdung insbesondere in einem weiteren Sinne ist folglich im Falle einer baldigen Entlassung als akut und unmittelbar drohend zu beurteilen.