3.4 Gestützt auf die Vorgeschichte und die ärztlichen bzw. gutachterlichen Angaben steht fest, dass der Beschwerdeführer an einer schwerwiegenden psychischen Störung leidet, bei der es sich voraussichtlich um eine Alzheimer-Demenz handeln dürfte. Der Beschwerdeführer selbst führte seine Verständnisschwierigkeiten und die Erinnerungslücken auf einen Vorfall zurück, bei dem er offenbar als Kind in die Jauchegrube gefallen war. Weshalb er in die Klinik eingewiesen worden sei, sei ihm völlig unverständlich und rätselhaft, da es ihm in letzter Zeit noch nie so gut gegangen sei wie jetzt.