_strasse in G.________ offensichtlich zunehmend überfordert war, sah sich die KESB veranlasst, eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung gestützt auf Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB zu errichten und K.________ vom Mandatszentrum Zug als Beiständin einzusetzen. Gegen Ende Mai 2020 trat der Beschwerdeführer ebenfalls in das Altersheim I.________ ein. Er fand sich dort jedoch offenbar nicht zurecht, verhielt sich renitent und aggressiv und lief wiederholt weg, worauf er von Dr. B.________ am 27. Mai 2020 in verwirrtem und desorientiertem Zustand in die Klinik Zugersee eingewiesen wurde.