A. A.________, Jahrgang 1947, wurde am 27. Mai 2020 von Dr. med. B.________, C.________ SZ, mit fürsorgerischer Unterbringung in die Triaplus AG Klinik Zugersee eingewiesen. B. Gegen diese Anordnung beschwerte sich A.________ am 29. Mai 2020 (Poststempel) der falschen Rechtsmittelbelehrung entsprechend beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, welches seine Eingabe mit Entscheid vom 2. Juni 2020 zuständigkeitshalber an das Verwaltungsgericht des Kantons Zug weiterleitete. In seiner Beschwerde hielt A.________ fest, dass er gegen seinen Willen in der Klinik festgehalten werde und um ein rechtliches Gehör bitte.