Aufgrund der zahlreichen, z.T. immer wieder neu gestellten Begehren um Erlass vorsorglicher Massnahmen und Beweisabnahmen durch das Gericht mussten mehrmals verfahrensleitende Verfügungen erlassen werden. Sodann wurden sowohl eine Referentenaudienz durchgeführt als auch – allein auf Wunsch der Beschwerdeführerin – eine öffentliche Schlussverhandlung.