3.8 und 3.10). Als "roter Faden" im Konfliktverhalten von A.________ springt ins Auge eine Fixierung auf und Dramatisierung der kleinsten Fehler sämtlicher Beteiligten, zusammen mit objektiv nicht nachvollziehbaren Unterstellungen niederer Absichten, offenbar ohne dass sie selber dies zu erkennen und korrigieren vermöchte (vgl. beispielhaft etwa die augenfällige Diskrepanz zwischen den unaufgeregten ärztlichen Berichten bezüglich der Behandlungen von D.________ im Februar 2022 [MAZ-act 1-3] im Kontrast zu den diesbezüglichen Schilderungen der Beschwerdeführerin [act. 76 S. 6 ff.]).