6.2.2 Der dargestellte Rollenkonflikt, in dem sich A.________ befindet, wiegt umso schwerer, als D.________ im Februar 2022 – ohne Vorwarnung oder Vorbereitung – aus dem letzten Wohnheim entfernt, bzw. durch die Mutter nicht mehr dorthin zurückgebracht wurde, so dass dieser Wohnplatz letztendlich gekündigt werden musste (vgl. etwa act. 73, 76). Angesichts dessen wird es Aufgabe der Beistandsperson sein, in naher Zukunft um einen neuen Wohnplatz für D.________ besorgt zu sein. Nach Ausführungen der Mutter (Schreiben datiert vom 18. Mai 2022, act.