Dieses Vorgehen ist als trölerisch zu qualifizieren. Ihre Vorwürfe, die KESB hätte zum Wohle des Verbeiständeten beim damaligen Wohnheim intervenieren müssen, schlagen umso mehr fehl, als eine entsprechende Verantwortung in allererster Linie bei ihr selber als damaliger Beiständin u.a. für die Bereiche Wohnen, Gesundheit und Soziales gelegen hätte. In dieser Funktion hat sie selber die gerügten Missstände im letzten Wohnheim offensichtlich nicht zum Anlass genommen, sich um eine neue Wohnsituation für D.________ zu kümmern, was ihre Schilderungen der Missstände erheblich relativiert.