_ – nachdem er bereits an der Referentenaudienz vom 10. Mai 2022 teilgenommen hatte (Protokoll vom 10. Mai 2022, act. 98) – nicht hinreichend eingearbeitet gewesen wäre um ein Plädoyer zu verlesen, oblag es klarerweise dem Rechtsvertreter, angesichts seines allgemein schlechten Gesundheitszustands für sorgfältige Einarbeitung eines Vertreters besorgt zu sein. Ein allfälliges Versäumnis in dieser Hinsicht stellt jedenfalls keinen ausreichenden Grund für eine Verschiebung der von langer Hand angesetzten öffentlichen Verhandlung dar.