Dabei behauptete er, dass bei beiden Rechtsanwälten seit mehreren Tagen diffuse Krankheitssymptome bestünden. Bei ihm selber seien dies "Covid-Symptome" – erstaunlicherweise offenbar ohne, dass beim Rechtsvertreter als Risikopatient ein diesbezüglicher Test durchgeführt worden wäre –, während Rechtsanwalt E.________ durch starke Heiserkeit am Vortrag des bereits vorbereiteten Plädoyers gehindert werde und überdies in den Fall nicht hinreichend eingearbeitet sei.