ZGB legitimiert, Beschwerde zu führen gegen ihre Entlassung. Mit Blick auf den Zugang des Entscheids am 30. April 2020 (act. 3 S. 4) und der Postaufgabe am Dienstag, 2. Juni 2020 wurde die Beschwerdeschrift (unter Berücksichtigung des Fristablaufs am Samstag, 30. Mai 2020 und des Pfingstmontags) rechtzeitig eingereicht.