dass weder die Beschwerdeführerin noch eine Vertretung erscheinen werde. Angesichts dessen zog sich das Gericht nach Eröffnung und Einleitung der Verhandlung zur Beratung zurück. Die Verhandlung wurde zu diesem Zweck unterbrochen. Um 10:00 Uhr wurde der Urteilsspruch der anwesenden Öffentlichkeit eröffnet und summarisch begründet (Protokoll vom 20. Juni 2022, act. 108). Das Verwaltungsgericht erwägt: