H. Mit Eingabe vom 20. Juni 2022 (Poststempel; Eingang auf der Gerichtskanzlei am 21. Juni 2022; vorab übermittelt per E-Mail am Sonntag, 19. Juni 2022, 17:29 Uhr, act. 107) teilte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin mit, es hätten sich bei ihm "in den vergangenen Tagen Covid-Symptome" gezeigt, weshalb er sich "für die nächsten Tage in Quarantäne befinde". Bei Rechtsanwalt E.________ hätten sich "ebenfalls seit Tagen einstweilen noch undefinierbare Erkältungssymptome, insbesondere eine starke Heiserkeit" gezeigt, dieser habe sich ausserdem "noch nicht ausreichend in den Fall eingearbeitet, dass er diese Verhandlung alleine führen könnte".