F. Anlässlich der Referentenaudienz vom 10. Mai 2022 legte die Referentin den Parteien die Rechtslage dar und machte Ausführungen zum weiteren Verfahrensgang im Sinne einer vorläufigen Auffassung im Erkenntnisprozess. Den Parteien wurde insbesondere auseinandergesetzt, dass das Gericht zunächst die persönliche Eignung der potenziellen Beiständin zu klären gedenke, bevor – allenfalls – weitere Beweisabnahmen ins Auge gefasst würden. Die Beschwerdeführerin wurde begleitet von den Rechtsanwälten B.________ und E.________ (Protokoll vom 10. Mai 2022, act. 98).