E. Das hiesige Gericht wies die mehrmaligen Ersuchen der Beschwerdeführerin um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung mit Verfügungen vom 23. Juni 2020 (act. 8) und vom 15. Januar 2021 (act. 35) ab. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 1. Dezember 2021 wies es weiter ihr Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen sowie die verschiedenen Beweisanträge ab (act. 64).