C. Mit Stellungnahme vom 30. Juli 2020 beantragt die KESB die Abweisung der Beschwerde und übermittelte ihre Akten (act. 13; KESB-act.), die in der Folge der Beschwerdeführerin bis zum 15. Oktober 2020 überlassen wurden (act. 14 ff.). Im weiteren Verfahrensverlauf gingen – in chronologischer Reihenfolge – folgende (materielle) Eingaben ein: - Stellungnahme des letzten Wohnheims vom 27. Juli 2020 (act. 12); - Replik der Beschwerdeführerin vom 15. Oktober 2020 (act. 19: 47 Seiten;