B.b Weitere Beschwerden gegen denselben Entscheid gingen ein seitens Mutter, Schwester und Grossmutter von D.________, die ebenfalls die Wiedereinsetzung von A.________ als Beiständin wünschten (act. 1, 2 und 4). Die Genannten bekräftigten ihren Beschwerdewillen mit Eingabe datiert vom 24. November 2020 (act. 29), zogen indes ihre Beschwerden mit Schreiben datiert vom 24. Februar 2022 zurück (act. 72), weshalb diese mit Verfügung vom 22. März 2022 zufolge Rückzugs vom Geschäftsverzeichnis des Verwaltungsgerichts abgeschrieben wurden (act. 82).