B. B.a Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 2. Juni 2020 (Poststempel) beantragt A.________ im Wesentlichen, es sei der KESB-Entscheid Nr. 220/0482 (recte: Nr. 2020/0482) vom 28. April 2020 vollumfänglich aufzuheben und sie sei als Beiständin zu bestätigen. Weiter beantragt sie die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz, die Rückweisung der "Rechtsschrift der KESB" zur Verbesserung sowie die Abnahme einer Vielzahl von Beweisen. Schliesslich verlangt sie die Wiederherstellung der mit dem angefochtenen Entscheid entzogenen aufschiebenden Wirkung der Beschwerde (act. 3 S. 1 ff. der total 139 Seiten umfassenden Beschwerdeschrift).