F 2020 18 2 A. A.a Für den 1987 geborenen, autistischen und kognitiv eingeschränkten D.________ besteht eine Vertretungsbeistandschaft gemäss Art. 394 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB. Diese wurde mit Errichtungsakt vom 10. März 2015 (KESB- Entscheid Nr. 2015/0522, KESB-act. 2.13) auf mehrere Personen übertragen. Bezüglich Administration und Finanzen wurde ein Berufsbeistand eingesetzt; mit KESB-Entscheid Nr. 2017/0070 vom 24. Januar 2017 (KESB-act. 2.20) erfolgte für diese Bereiche ein erster Wechsel der Beistandsperson. Hinsichtlich der Bereiche Gesundheit, Wohnen, Tagesstruktur/Arbeit und Soziales wurde A._____