__ ausgeführt - eine Behandlung für die Dauer von rund 14 Tagen nicht ausreichend sein, wäre dannzumal - bei vom behandelnden Arzt aufdatierten und dem Verlauf angepassten Behandlungsplan - vom Chefarzt oder seinem Stellvertreter eine ausreichende Verlängerung der Massnahme in einem neuen Anordnungsdokument anzuordnen, sofern in jenem Zeitpunkt die Voraussetzungen nach wie vor gegeben sein sollten. Die Beschwerde erweist sich insgesamt als vollumfänglich unbegründet und muss abgewiesen werden.