Urteil F 2020 16 9 und doch wirksamen Massnahmen - wie etwa Gespräche, Reizabschirmung, Isolation oder homöopathische Mittel - gibt, um eine Besserung des Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin zu erreichen. Es handelt sich dabei um die Behandlung lege artis und diese müsste voraussichtlich länger als die bisher vorgesehenen 14 Tage durchgeführt werden. Eine spontane Remission ohne adäquate Medikation ist angesichts der sehr stark chronifizierten Störung nicht zu erwarten.