3.4.2 Nach den Ausführungen von Dr. G.________ wird eine Störung, wie sie bei der Beschwerdeführerin vorliegt, primär und hauptsächlich mit neuroleptischer Medikation behandelt. Eine solche adäquate Behandlung ist seiner Ansicht nach im Behandlungsplan und im Anordnungsdokument vorgesehen und entspricht einer lege artis-Behandlung bei der psychischen Störung, wie sie bei der Beschwerdeführerin besteht. Er ist allerdings auch der Ansicht, dass die im Anordnungsdokument vorgesehene Dauer der Massnahme von voraussichtlich 14 Tagen nicht ausreichend lang sein dürfte.